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   OLG Naumburg, 17.02.2011 - 2 U 93/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12437
OLG Naumburg, 17.02.2011 - 2 U 93/10 (https://dejure.org/2011,12437)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.02.2011 - 2 U 93/10 (https://dejure.org/2011,12437)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 2 U 93/10 (https://dejure.org/2011,12437)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 34 GG, § 839 BGB, § 4 Abs 1 LPachtVG, § 4 Abs 2 LPachtVG
    Amtshaftung: Drittbezogenheit im Zusammenhang mit Prüfungspflichten des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei Berührung von Drittinteressen erstreckt sich die Amtspflicht eines Landesamtes zur sorgfältigen und gewissenhaften Prüfung der Sach- und Rechtslage auch dem Dritten gegenüber; Umfang der Amtspflichten des zuständigen Landesamtes bzgl. einer Prüfung der fachlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1 S. 1
    Amtspflichten des Amts für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfungspflichten des Amts für Landwirtschaft haben Drittbezug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1375
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03

    Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2011 - 2 U 93/10
    Dass seine nach sorgfältiger Prüfung erlangte und vertretbare Rechtsauffassung später von den Gerichten missbilligt wird, kann dem Beamten nicht rückschauend als Verschulden angelastet werden (so BGH, Urteil v. 23.10.2003 - Az.: III ZR 9/03 -, NJW 2003, 3693, 3696 f.).

    Das gilt schon deshalb, weil eine materielle Kostenerstattungspflicht nicht Gegenstand der Prüfung in jenem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit war (vgl. BGH, Urteil v. 23.10.2003 - Az.: III ZR 9/03 -, NJW 2003, 3693, 3698), aber auch im Hinblick auf die fehlende Beteiligung des Landes an dem Verfahren.

  • BGH, 01.02.2001 - III ZR 193/99

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Gutachterausschusses

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2011 - 2 U 93/10
    Wird ein Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zur Prüfung der fachlichen Voraussetzungen für eine Beanstandung nach dem Landpachtverkehrsgesetz durch den hierfür zuständigen Landkreis eingeschaltet und musste dem Amt bewusst sein, dass seine Stellungnahme die Rechtsposition eines Dritten berührt, so besteht dessen Amtspflicht zur sorgfältigen und gewissenhaften Prüfung der Sach- und Rechtslage auch diesem Dritten gegenüber (vergleiche BGH, Urteil vom 1. Februar 2001, III ZR 193/99).(Rn.4).

    Wie der Senat bereits in dem Vorprozess der Klägerin gegen den Landkreis M. (Az.: 2 U 40/09 = 4 O 1251/08 LG Halle) ausgeführt hat, hat der BGH durch Urteil vom 01.02.2001 - Az.: III ZR 193/99 - (BGHZ 146, 365, 368 ff.; vgl. auch Wurm in Staudinger, a.a.O., § 839 Rdn. 72) in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die Amtspflichten, die eine intern eingeschaltete sachverständige Fachbehörde wahrzunehmen hat, auch gegenüber einem Dritten bestehen kann, wenn der zur Begutachtung herangezogenen Behörde klar sein musste, dass ihre Stellungnahme die Rechtsposition eines bestimmten Dritten tangiert.

  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 283/05

    Abgabe der Negativerklärung der Vertretungsorgane bei einem Formwechsel;

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2011 - 2 U 93/10
    Denn diese kostenauslösende Maßnahme musste aus der Sicht der Klägerin zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich und zweckmäßig erscheinen (s. BGH, Urteil v. 05.10.2006 - Az.: III ZR 283/05 -, NJW 2007, 224, 226 m.w.N.).
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